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Häufige Fragen zur Pflege durch die ASG Pflege GmbH

Hier sind unsere Antworten

ASG-Pflege Gmbh – Tamer Albuz steht seit vier Jahren für höchste Qualität, Flexibilität und Zuverlässigkeit in der häuslichen Pflege. Unser Leitmotiv ist es Patienten, Mitarbeiter und Angehörige unter einem Dach zu vereinen, umso eine familiäre und individuelle Versorgung im eigenen zu Hause zu gestalten. Als Familienunternehmen legen wir großen Wert auf eine persönliche und vertrauensvolle Kommunikation und Pflege. Wir versuchen so unseren Patienten und deren Angehörigen das Gefühl von Geborgenheit und Sicherheit zu vermitteln, um ein selbst bestimmtes und aktives Leben zuhause führen zu können.

Die ASG Pflege GmbH stellt den Patienten an erste Stelle und respektiert die individuellen Bedürfnisse und Gewohnheiten und möchte so die Selbstständigkeit fördern, um den Alltag flexibel und individuell nach Leistungsbedarf zu gestalten. Durch unsere  Erfahrung und persönliche Beratung erhalten Sie eine perfekt auf Ihre Bedürfnisse zu geschnittene Betreuung und Pflege, so dass Sie ein angenehmes und selbstständiges Leben in Ihrem häuslichen Umfeld führen können.

Medizinische Pflegeleistungen kann man auch ohne einen Pflegegrad bekommen. Diese werden nämlich durch einen Arzt verschrieben. Damit der Pflegedienst seine Kunden im Haushalt bei alltäglichen Verrichtungen, wie z.B.: die Körperpflege, dem Anziehen oder der Nahrungsaufnahme unterstützen kann muss ein Pflegegrad vorliegen ansonsten müssen die Kunden die Kosten der pflegerischen Betreuung privat bezahlen. Bevor der Pflegegrad zuerkannt wird, muss vorerst zwecks Begutachtung der aktuellen Situation der MDK kommen. Bevor aber die MDK-Begutachtung stattfindet, ist es ratsam sich mit einem Pflegedienst in Verbindung zu setzen um ein ausführliches Beratungsgespräch durchzuführen und alle Möglichkeiten zu prüfen. Selbstverständlich helfen die Mitarbeiter unseres Pflegedienstes Ihnen bei der Antragstellung und werden auch bei der Visite vom MDK Ihnen zur Seite stehen. Um einen Pflegedienst zu beantragen, können Sie z.B. bei der Pflegekasse anrufen. Diese lässt Ihnen eine Liste mit den zugelassenen ambulanten Einrichtungen zukommen. Sie können auch über das Telefonbuch oder online den Pflegedienst suchen. Über das Portal der Pflegekassen, den sog. Pflegenavigator kann man auch z.B. nach dem Pflegedienst in Gelsenkirchen suchen. Bei einer Suche übers Internet haben Sie diverse Möglichkeiten die verschiedenen Pflegedienste zu vergleichen. Es ist zusätzlich vom Vorteil, da auf diese Art und Weise können Sie die Erfahrungen der ehemaligen oder aktuellen Kunden des jeweiligen Anbieters der Ambulanten Pflege in Form von Bewertungen lesen, um sich einen besseren Überblick zu verschaffen, der Ihnen bei der Wahl helfen soll. Bei der Suche nach einem Pflegedienst kann man sich auch an den Pflegestützpunkt, an die Sozialstation im Krankenhaus, an die städtische Seniorenbetreuung oder die Gemeindeschwester wenden. Sie können auch selbstverständlich einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse stellen, dann wird die Pflegekasse Ihnen eine Liste der zugelassenen ambulanten Pflegeeinrichtungen in Ihrer Nähe zukommen lassen. Um einen Pflegegrad zu beantragen müssen Sie bei der Pflegekasse einen Antrag stellen. Die Pflegekasse ist der zuständigen Krankenkasse angebunden, somit können Sie die gleichen Kontaktdaten nutzen. Schreiben Sie dazu am besten einen formlosen Brief indem Sie die Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Handelt es sich um Pflegebedürftige, welche in den Pflegegraden 2-5 eingestuft sind und zuhause gepflegt werden möchten, kann man die sog. Sachleistungen seitens eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Handelt es sich jedoch um eine Person die in den Pflegegrad 1 eingestuft ist, kann diese ebenfalls einen Pflegedienst in Anspruch nehmen, das Spektrum der Leistungen ist hier aber eingeschränkt.

In der ambulanten Pflege sehen wir uns als Gast beim Patienten zuhause und organisieren daher die Pflegeeinsätze basierend auf den Wünschen unserer Klienten. Unser Augenmerk liegt in der bezugspersonenbezogenen Pflege und Betreuung. Durch unsere Pfleger und Krankenschwestern als Bezugspersonen entsteht ein Gefühl von Geborgenheit und Sicherheit, wodurch wir eine vertraute Pflege in der häuslichen Umgebung schaffen.

Je nach Wunsch und Bedarf richten wir Dienste einmal die Woche bis hin zu mehrmals täglich ein, um die Pflege an den persönlichen Bedürfnissen und Gewohnheiten auszurichten.

Das können Sie frei entscheiden. Wir bieten unsere ambulanten Dienste von 6:00 Uhr morgens bis 24:00 Uhr abends an und haben einen 24h Notruf Bereitschaftsdienst für Sie, so dass Sie oder Ihre Angehörigen jederzeit und nach den individuellen Bedürfnissen versorgt werden können.

Nein, solang der Patient sich zu Hause wohlfühlt.

Wir können jeden Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung versorgen. Durch unsere Flexibilität und der Möglichkeit mehrere Dienste pro Tag anzubieten, können wir jeden Patienten ambulant zu Hause versorgen und ein aktives und selbstbestimmtes Leben in der gewohnten Umgebung ermöglichen. Viele unserer Patienten wollen nicht von zu Hause weg und können dank uns als ambulantem Pflegedienst in Ihrer eigenen Wohnung leben bleiben. Wir stellen auch in schwierigen Pflegesituationen durch unsere zwanzig jährige Erfahrung und examinierten Krankenschwestern und Pfleger die Betreuung sicher.

Von einer Kombinationspflege spricht man, wenn die zu pflegende Person einen ambulanten Pflegedienst zur häuslichen Pflege in Anspruch nimmt und in Kombination Pflegegeld sowie Pflegesachleistungen bezieht.

Die von einem Pflegedienst zu erbringenden Sachleistungen beziehen sich unter anderem auf folgenden pflegerischen Maßnahmen:

  • Große und kleine Körperpflege
  • An- und Auskleiden
  • Hilfen bei Ausscheidungen
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme sowie das verabreichen von Sondernahrung
  • Mobilisation in der Wohnung
  • Spezielle Lagerung
  • Hauswirtschaftliche Versorgung

Unter die Behandlungspflege fallen alle möglichen medizinischen Tätigkeiten die ein Fach- oder Hausarzt verordnet hat. Diese werden dann von einer Pflegekraft ausgeführt. Es gibt auch Leistungen, welche ausschließlich durch eine qualifizierte Pflegefachkraft erbracht werden können – zu solchen Leistungen gehören u.a. das Absaugen der oberen Atemwege, das Legen eines Katheters usw. Im Allgemeinen zu den sog. SGB V Leistungen zählen auch: das Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten und die Blutdruck- oder Blutzuckermessung, subkutane und intramuskuläre Injektionen, Wunderversorgung u.v.m.

Ist die private Pflegeperson im Urlaub, krank oder vorrübergehend anderweitig verhindert den Patienten zu pflegen, werden die nachgewiesen Mehrkosten einer notwendigen Ersatzpflege von der Pflegeversicherung übernommen. Dies ist pro Kalenderjahr höchstens sechs Wochen oder bis zu einem Höchstbetrag von 1612 Euro möglich.

Der Höchstbetrag für die Verhinderungspflege kann noch zusätzlich über 806 Euro von der Summe, die für die Kurzzeitpflege bestimmt ist, erhöht werden – d.h. man kann bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrags für die Kurzzeitpflege (806 Euro im Kalenderjahr) ergänzend zu dem Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege nutzen. Somit stehen dem Antragsteller 2.418 Euro im Kalenderjahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung.

Nach § 37 SGB XI sind alle pflegebedürftige Menschen, die Pflegegeld beziehen zwingend verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durch einem Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle in Anspruch zu nehmen. Sollten die Beratungen nicht regelmäßig durchgeführt werden, dann ist die Pflegekasse berechtigt das Pflegegeld zu kürzen oder sogar komplett zu streichen.

Das Pflegegeld ist eine Geldleistung welche von der Pflegekasse ausbezahlt wird. Es steht pflegebedürftigen Menschen zu, welche in ihrem eigenen Haushalt gepflegt werden möchten. Sei es von einem Familienmitglied, einem Bekannten oder einem Pflegedienst. Vorrausetzung für den Erhalt des Pflegegeldes ist die Zuordnung eines Pflegegrades. Das Pflegegeld ist mit den sog. Geldleistungen gleichzusetzen. Bei dem Pflegegeld handelt es sich um die Geldleistungen, die durch den Berechtigten von der Pflegekasse bezogen werden.

Wird die Pflege im eigenen Haus in Anspruch genommen, so hat man durch die Pflegeversicherung die Möglichkeit Geldleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Höhe der Geldsumme hängt ganz vom Pflegegrad der zu pflegenden Person ab. Die Geldleistungen werden oft umgangssprachlich „Pflegegeld“ genannt.

Fragen zur Finanzierung eines Pflegedienstes

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um das Thema Finanzierung der Pflege zuhause. Bei der Aufnahme erstellen wir für Sie einen transparenten Kostenplan über alle gewünschten und benötigten Leistungen in der ambulanten Pflege für den Patienten. Der vereinbarte Leistungskatalog kann jederzeit angepasst werden, um die Pflege immer auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abzustimmen. Wir kümmern uns um alle benötigten Verordnungen zur Behandlungspflege und die medizinischen Hilfsmittel, um eine angenehme und umfassende Pflege im häuslichen Umfeld sicherzustellen.

Die Behandlungspflege umfasst alle Leistungen zur medizinischen Versorgung des Pflegebedürftigen. Wenn ein Patient medizinische Versorgung benötigt, wie Medikamentengabe, Blutzuckermessung, Insulin oder eine Wunderversorgung, wird eine Verordnung beim Hausarzt des Patienten angefordert und durch die Krankenkasse des Pflegebedürftigen genehmigt, um die medizinische Versorgung im häuslichen Umfeld sicherzustellen. Danach werden die erbrachten Leistungen vom ambulanten Pflegedienst direkt mit der jeweiligen Krankenkasse abgerechnet.

Bei der Grundpflege zur Unterstützung des Patienten zu Hause, um ein selbstständiges und aktives Leben im gewohnten Umfeld zu ermöglichen. Der Pflegebedürftige oder die Angehörigen vereinbaren je nach individuellen Bedarf Leistungen, wie Körperpflege, Ankleiden oder hauswirtschaftliche Versorgung und schließen einen Pflegevertrag mit Pflege zu Hause. Der Vertrag kann jederzeit angepasst werden, um auf die Bedürfnisse des Patienten abgestimmt zu sein. Je nach Pflegegrad des Patienten können die erbrachten Pflegesachleistungen direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Wenn Leistungen nicht durch die Krankenkasse oder Pflegekasse abgedeckt sind oder mehr Leistung in Anspruch genommen werden wollen als von der jeweiligen Kasse bezahlt wird, ist es möglich diese zusätzlichen Leistungen monatlich privat zu buchen. Hierunter fallen zum Beispiel Betreuungen, um mit dem Patienten spazieren zu gehen oder einfach ein bisschen zusätzliche Zeit zu Hause zu verbringen. Die ASG-Pflege GmbH stellt Ihnen hierfür eine transparente und monatliche Abrechnung zu den erbrachten Leistungen.

Zusätzlich zu den herkömmlichen Leistungen zahlt die Pflegekasse Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Dies richtet sich an alle Pflegebedürftigen, die über einen Pflegegrad 2 bis 5 verfügen. Die Unterstützung der Pflegekasse bezieht sich auf eine Höhe von 125€. Die Leistungen können beispielweise für Folgendes in Anspruch genommen werden: Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, Leistungen der Kurzzeitpflege und Leistungen der zugelassenen Pflegedienste.

Fragen zum Thema Pflegegrad

Bis zum 01.01.2017 wurde der Pflegebedarf anhand von Pflegestufen definiert. Mit der Einführung der neuen fünf Pflegegrade durch das zweite Pflegestärkungsgesetz wurden psychische Beeinträchtigung besonders Demenzerkrankungen im Alter der gleiche Stellenwert für Pflegeleistung eingeräumt wie der physischen Beeinträchtigung.

Der Pflegegrad orientiert sich an der Beeinträchtigung des alltäglichen Lebens der betroffenen Person und ist in fünf Pflegegrade aufgeteilt. Um den Pflegegrad zu bestimmen wird anhand des NBA Begutachtungsverfahren die sechs Bereiche (1) Mobilität, (2) kognitive und kommunikative Fähigkeiten, (3) Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, (4) Selbstversorgung, (5) Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie der (6) Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte geprüft. Je nach Einschränkung werden Punkte vergeben und gewichtet. Aus der Gesamtpunktzahl wird der Pflegegrad abgeleitet.

Um einen Pflegegrade zu erhalten, muss ein Antrag auf Pflegebegutachtung bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden. Nach Einreichung des Antrags wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) bei gesetzlich Versicherten oder ein Gutachter von MEDICPROOF bei privat Versicherten zur Evaluierung zu Ihnen nach Hause kommen. Die Begutachtung erfolgt bei beiden nach dem neuen NBA-Begutachtungsverfahren. Die Prüfer spricht eine Empfehlung aus, allerdings sind die Pflegekassen alleinig verantwortlich für die letztendliche Vergabe des Pflegegrades. Im Regelfall muss die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragsstellung einen Bescheid zur Anerkennung oder Ablehnung des Pflegegrades zu schicken.

Zur Vorbereitung für die Begutachtung empfehlen wir den Arztbrief und/oder das Entlassungsschreiben aus dem Krankenhaus, sowie eine Auflistung aller benötigten Medikamente und der medizinischen Hilfsmittel für die Prüfung vorzubereiten. Falls es ärztliche Diagnosen, Berichte zu therapeutischen Maßnahmen und/oder eine Dokumentation eines Pflegedienstes gibt, sollten diese ebenfalls bereitgehalten werden.

Zur Prüfung sollten die pflegenden Angehörigen und der Pflegedienst Vorort in der häuslichen Umgebung sein, um Erfahrungen über die Pflege und Hindernisse des Patienten zu erläutern. Die betroffene Person und Angehörigen sollten sich, über die realistische Situation im Klaren sein, so dass nicht aus falschem Stolz die Selbstständigkeit des Patienten besser darstellt wird als diese im normalen Alltag ist.

Der Gutachter verschafft sich durch das Gespräch mit dem Pflegebedürftigen, den Angehörigen und dem Pflegedienst, sowie der Evaluation aller medizinischen und pflegerischen Informationen einen Überblick zur Selbstständigkeit des Patienten. Anhand des NBA Begutachtungsverfahrens wird der Fragekatalog abgearbeitet und der Prüfer gibt die Evaluation an die jeweilige Pflegekasse mit einer Empfehlung zur Einstufung weiter. Der Gutachter gibt keine Angabe zum Pflegegrad, da dieser ausschließlich von der jeweiligen Versicherung festgelegt wird. Die gesamte Prüfung dauert ca. eine Stunde

Nachdem der Antrag auf Pflegebegutachtung bei der zuständigen Pflegekasse gestellt wurde, vereinbart ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder von MEDICPROOF (bei privat Versicherten) einen Termin für die persönliche Pflegegrad Feststellung. Die Begutachtung findet in der häuslichen Umgebung des Patienten statt, um ein realistisches Bild der Situation aufzeigen zu können.

Sollte sicher der Zustand des Pflegebedürftigen verschlechtern, kann ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden. Daraufhin wird der gleiche Prozess zur Höherstufung durchlaufen wie bei der ersten Feststellung des Pflegegrades.

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